Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin
HolzbearbMechAusbV 2004-07§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.